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Einstufung als Hilfsmittel
Für die Einstufung des digitalen Stimmverstärkers als Hilfsmittel haben wir uns an das schwedische Hjälpmedelsinstitutet gewandt, um auf diese Weise die schwedischen Hilfsmittelzentralen zu erreichen, damit diese unser Produkt in ihr Angebot aufnehmen können. In Schweden entscheidet die jeweilige Provinzialverwaltung, welche Hilfsmittel dem Patienten angeboten werden dürfen und sollen.
Für den Antrag auf die Einstufung als Hilfsmittel benötigt man einen verschreibenden Arzt in Kommune und Provinzialverwaltung. Nehmen Sie in Schweden Kontakt zu Ihrer nächsten Krankenstation oder einem Arzt auf, damit diese Ihnen helfen. Beim digitalen Stimmverstärker hat in der Regel ein Logopäde das Hilfsmittel zu verschreiben, mittlerweile meistens zusammen mit einem Arzt.
Dann erhält der Patient das Hilfsmittel über einen kürzeren oder längeren Zeitraum kostenlos.
Wenn man eine Stimmbehandlung und außerdem irgendeine Form von Bescheinigung in Bezug auf das Stimmproblem erhalten hat, verbessern sich die Aussichten auf die schnelle Verschreibung und Zuteilung eines digitalen Stimmverstärkers dadurch enorm.
Vorschriften und Sortimente können in verschiedenen schwedischen Hilfsmittelzentralen unterschiedlich aussehen.
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